Angebot:

IMBISS-Anhänger (Neu + kpl.) ab:

IMBISS-Anhänger (Neu + kpl.) ab:
13.420,- EUR Preis zzgl. MwSt. ab Werk Freudenberg,
Zwischenverkauf vorbehalten.
HERZLICH WILLKOMMEN
bei Hofmann aus Freudenberg.

Nutzen Sie unsere über 45-jährige Erfahrung
für individuelle Erfolgskonzepte von
Verlaufsanhängern und Pavillons.
Hofmann realisiert mit durchdachter Technik Ihr
Verkaufsfahrzeug branchengerecht nach Wunsch und Maß.

Akuelles

Ansprechpartner:

Hofmann Freudenberg

Silberkaute 1-3
D-57258 Freudenberg

+49 (0) 27 34 / 4 97-0
+49 (0) 27 34 / 4 97-190
info@verkaufssysteme.de

NEU, ab Juli 2010 lieferbar: die kompletten "Hofmann Imbiss-Anhänger VHS 300-1 und 350-1" für EUR 13.420,00 bzw. 14.750,00 zzgl. MwSt.

Die neuen EU-Führerschein- Erlaubnisklassen

haben bei Hofmann als Hersteller von Verkaufsfahrzeugen (Verkaufsmobile und Verkaufsanhänger) zu Veränderungen der Produkte geführt. So wurden die Leergewichte der Verkaufsfahrzeuge deutlich reduziert um den neuen Gesamtgewichtsgrenzen gerecht zu werden.

Folgende Dinge sollten bei dem Betrieb von Verkaufsmobilen und Verkaufsanhängern, also von Verkaufsfahrzeugen beachten werden:

Für Verkaufsmobile (also Verkaufsfahrzeuge mit eigenem Antrieb) benötigt man bei Gesamtgewichten:

  • Bis 3.500 kg die Klasse B
  • Über 3500 kg die KlasseC1, oder die bis 12.000 kg begrenzte Klasse C1E.

Für Verkaufsanhänger (Gespanne) gelten folgenden Regeln:

  • Mit der Klasse B können an sich keine Verkaufsanhänger/Verkaufswagen gezogen werden, da diese Klasse auf 3.500 kg Gesamtmasse begrenzt ist, und in diesem Gewicht nur ein Anhänger mit max. 750 kg zulässig ist
  • Mit der Klasse BE können Verkaufsanhänger/Verkaufswagen mit einer Gesamtmasse bis 3.500 kg zogen werden, wobei das Zugfahrzeug die Gesamtmasse von 3.500 kg nicht überschreiten darf.
  • Mit der Klasse C können Verkaufsanhänger/Verkaufswagen mit einer Gesamtmasse bis 7.500 kg gezogen werden, die Klasse CE hat diese Begrenzung nicht.
  • Eine besondere Regel für das ziehen von Verkaufsanhängern wird in der Klasse C1E definiert: Bei dieser Klasse darf die zulässige Gesamtmasse der Kombination (Zugwagen und Verkaufsanhänger) 12.000 kg und die zulässige Gesamtmasse des Verkaufsanhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen.

Beispiel:ein Zugfahrzeug (LKW auch Verkaufsmobil) mit 12.000 Kg Gesamtmasse und einer Leermasse von 5.800 darf einen Verkaufsanhänger / Verkaufswagen mit einer Gesamtmasse von 5800 kg ziehen, beträgt die Leermasse jedoch 6500 kg darf maximal einen Verkaufsanhänger / Verkaufswagen mit 5.500 Kg gezogen werden, da die Gesamtmasse der Kombination von 12.000 kg nicht überschritten werden darf.



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